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Neue Sicherheits
vorschriften bei Flugreisen

Mit 6. November 2006 tritt eine neue EU-Verordnung betreffend der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie der erlaubten Handgepäcksgröße in Kraft. Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie, Norwegen, Schweiz und Island abheben, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert.

Ergänzung

Aufgrund wiederkehrender Anfragen und berechtigter   Beschwerden über Airlines wird hier der Artikel betreffend die seit 6.11.2006 gültigen Handgepäcksbestimmungen für Flüge im EU-Raum ausgeweitet.

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