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Neue Sicherheits vorschriften bei Flugreisen |
Mit 6. November 2006 tritt eine neue EU-Verordnung betreffend der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie der erlaubten Handgepäcksgröße in Kraft. Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie, Norwegen, Schweiz und Island abheben, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert. |
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| Ergänzung |
Aufgrund wiederkehrender Anfragen und berechtigter Beschwerden über Airlines wird hier der Artikel betreffend die seit 6.11.2006 gültigen Handgepäcksbestimmungen für Flüge im EU-Raum ausgeweitet. |
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